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Warum Titerbestimmung?

Zur Prävention von Infektionskrankheiten empfiehlt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz laut Impfplan 2022 nach Grundimmunisierungen auch Auffrischungsimpfungen, deren Notwendigkeit durch Messung des Impftiters bestimmt werden kann. Bei der Hepatitis B ist die Impftiterbestimmung sogar ausdrücklich vorgesehen. Der Impftiter zeigt, ob unser Körper gegen eine bestimmte Krankheit immun ist. Gemessen wird hierfür die Konzentration der im Blut vorhandenen Antikörper gegen den jeweiligen Erreger. Dazu wird entweder die Konzentration der im Blut vorhandenen spezifischen Antikörper bestimmt oder die Fähigkeit die Vermehrung des jeweiligen Erregers in der Zellkultur zu verhindern. Letztere Technik wird als Neutralisationstest bezeichnet und gilt als Goldstandart der Immunitätsbestimmung.

Eine Impftiter-Bestimmung sollte erfolgen:

  • Wenn nicht bekannt ist, ob und wann geimpft wurde (z. B. bei Verlust des Impfpasses)
  • Um den Impferfolg nach einer Impfung, z. B. gegen COVID-19, zu überprüfen
  • Um vor einer geplanten Schwangerschaft den Immunstatus, vor allem gegen Masern/Mumps/Röteln und Varicellen, zu überprüfen
  • Um ressourcensparend zu handeln, denn in der Regel ist die Titerbestimmung kostengünstiger als der Impfstoff

Impftiterbestimmungen werden für SARS-CoV-2, Bordatella, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Japanische Encephalitis, Masern, Mumps, Röteln, Varicella-Zoster-Virus oder FSME bestimmt werden. Bei zu niedrigem Titerwert sollte eine Boosterimpfung erfolgen – ist der Titerwert hoch genug, muss nicht erneut geimpft werden.

Ref.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Impfplan Österreich 2022. https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Impfplan-%C3%96sterreich.html

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