Im Jahr 2023 sind umfassende Neuerungen zu erwarten.
Damit die Wasserversorger sauberes Trinkwasser zur Verfügung stellen können, wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Konzept des Wassersicherheitsplan (WSP) entwickelt. Der Wassersicherheitsplan darf sich nicht nur auf einzelne Wasserarten (Kaltwasser, Warmwasser) und auf einzelne Mikroorganismen beschränken, sondern muss in allen mit leitungsgebundenen wasserversorgten Bereichen eine entsprechende Sicherheit in der Anwendung gewährleisten. Dadurch sollen mögliche Gefährdungen im Versorgungssystem möglichst früh entdeckt werden, um daraus Risiken mit gezielten Maßnahmen vorzubeugen.
Die Erstellung eines Wassersicherheitsplans ist für folgende Örtlichkeiten in der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 verankert und ab Anfang 2023 in Österreich verpflichtend:
- Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen und Altenheime
- Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Bildungseinrichtungen
- Hotels, Beherbergungsbetriebe, Campingplätze, Restaurants und Gaststätten
- Sport- und Einkaufszentren
- Strafvollzugsanstalten